Aktuelle Informationen zur Versorgung
Kürzung der psychotherapeutischen Vergütung
Die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen wurde aktuell um etwa 4,5 % gekürzt. Diese Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf die wirtschaftliche Grundlage psychotherapeutischer Praxen – und betrifft damit auch die Versorgung von Patient*innen.
Was bedeutet das für Sie?
Ihr laufender Therapieplatz ist davon nicht betroffen und bleibt selbstverständlich bestehen. Die Qualität Ihrer Behandlung hat weiterhin höchste Priorität.
Warum ist das relevant?
Bereits heute sind Therapieplätze knapp und Wartezeiten häufig lang. Die beschlossene Kürzung erhöht den wirtschaftlichen Druck auf Praxen weiter und setzt ein problematisches Signal für die Versorgung psychischer Erkrankungen.
Es ist zu erwarten, dass sich die ohnehin angespannte Versorgungssituation dadurch weiter verschärft: Weniger Ressourcen, steigender Druck und sinkende Attraktivität der Tätigkeit können langfristig dazu führen, dass weniger Behandlungsangebote zur Verfügung stehen.
Beispielquelle, weiterführende Informationen: https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/03-12/kbv-vorstand-enttaeuscht-verguetung-psychotherapeutischer-leistungen-wird-um-fast-fuenf-prozent-gekuerzt
Veränderungen auf gesundheitspolitischer Ebene:
Aktuell werden zusätzlich Maßnahmen diskutiert, die erhebliche Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung haben könnten. Grundlage ist der Bericht der FinanzKommission Gesundheit (2026), der Vorschläge zur Begrenzung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung enthält.
Im Fokus steht die mögliche Einführung einer Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen. Das würde bedeuten, dass für Behandlungen nur noch ein begrenztes Gesamtbudget zur Verfügung steht. Ist dieses ausgeschöpft, könnten neue Therapien nur verzögert, eingeschränkt oder gegebenenfalls gar nicht begonnen werden.
Für Patient*innen birgt dies erhebliche Risiken: Es ist zu erwarten, dass Therapieplätze knapper werden, sich Wartezeiten weiter verlängern und der Zugang zu Behandlung stärker reguliert wird. Damit könnte sich die Versorgung zunehmend von medizinischer Notwendigkeit hin zu budgetären Vorgaben verschieben.
Auch für Psychotherapeut*innen sind spürbare Auswirkungen absehbar. Wirtschaftlicher Druck und mögliche Einschränkungen in der Behandlungsgestaltung werden zunehmen. Bereits heute zählt die psychotherapeutische Tätigkeit zu den am niedrigsten vergüteten im fachärztlichen Bereich, sodass zusätzliche Begrenzungen die Attraktivität und langfristige Stabilität der Versorgung beeinträchtigen könnten.
Eine Entscheidung der Politik wird im Herbst erwartet.
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erster_Bericht_20260330.pdf (insbesondere 6.3.9)